Haus- und Grundbesicher-Haftpflichtversicherung

Gothaer-Versicherungen für PRIVATKUNDEN

Stellen Sie sich vor: Ein Passant wird im Winter von einer Dachlawine getroffen oder er rutscht auf einer Neuschneedecke auf dem Bürgersteig aus. Im Frühling werden Pflanzen am Balkon oder auf dem Fensterbrett angebracht. Hier sind ebenfalls verschiedenste Personen- und Sachschäden vorstellbar.

Haus- und Grundstückseigentümer haben eine besondere Verkehrssicherungspflicht und können für Schäden, die einer dritten Person durch die Verletzung dieser Pflichten entstehen, haftbar gemacht werden.

Mit einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung können Sie sich von Grund auf absichern.