Manager-Rechtsschutzversicherung
Gothaer-Versicherungen für FIRMEN
Ein Unternehmen bekommt einen neuen Gesellschafter. Dieser hat eine andere Vorstellung von der Unternehmensstrategie als der bisherige Geschäftsführer. Deshalb stellt er einen neuen Geschäftsführer ein. Der bisherige Geschäftsführer bekommt eine außerordentliche Kündigung: Ihm wird vorgeworfen, dass er falsche Reisekosten abgerechnet haben soll.
Als Geschäftsführer oder Vorstand sind Sie nicht durch das Kündigungsschutzgesetz oder das Betriebsverfassungsgesetz geschützt. Daher werden Streitigkeiten, die sich aus Ihrem Anstellungsvertrag ergeben, nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt.
Dies bedeutet, dass der Streitwert, beispielsweise im Falle einer Kündigung, erheblich höher sein kann als vor dem Arbeitsgericht. Mit unserer Unterstützung in Form einer Manager-Rechtsschutz-Versicherung können Sie sicher sein, dass Sie jederzeit gut vertreten sind.